Netze
In § 22 Absatz 1 StVO heißt es: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.
Hier helfen unsere Netze zur Ladungssicherung an Pkw und Lkw-Anhänger, aber auch für landwirtschaftliche Transporte, Container und Auflieger bieten wir ein Plus an Sicherheit.