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Netze

In § 22 Absatz 1 StVO heißt es: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.

Hier helfen unsere Netze zur Ladungssicherung an Pkw und Lkw-Anhänger, aber auch für landwirtschaftliche Transporte, Container und Auflieger bieten wir ein Plus an Sicherheit.

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