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Dr. Stähler 2 x Dicotex Rasenunkraut-Frei von Dr. Stähler, 500 ml Flasche - Selektives Herbizid auf Rasenflächen

Dr. Stähler 2 x Dicotex Rasenunkraut-Frei von Dr. Stähler, 500 ml Flasche - Selektives Herbizid auf Rasenflächen

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500 ml Dicotex® Rasen Unkraut-Frei von Dr. Stähler ist ein selektives Herbizid auf Rasenflächen. Es gibt Löwenzahn, Gänseblümchen, Klee, Ehrenpreis, Kreuzkraut, Ampfer, Gundermann keine Chance.

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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Beschreibung

2 x Rasenherbizid 500 ml Dicotex® Rasen Unkraut-Frei von Dr. Stähler

ist ein selektives Herbizid auf Rasenflächen mit vier Wirkstoffen, die sowohl über das Blatt als auch über die Wurzeln der Unkräuter aufgenommen und anschließend in der ganzen Pflanze verteilt werden. Die 4-fach Mischung sorgt für ein sehr breites Wirkungsspektrum, so dass neben gängigen Unkräutern wie z.B. Löwenzahn, Gänseblümchen und Weißklee auch eine Vielzahl Problemunkräuter wie z.B. Gundermann und Ehrenpreis sicher bekämpft werden. Gleichzeitig besitzt Rasen Unkraut-Frei Super Dicotex eine sehr gute Rasenverträglichkeit, ist nicht bienengefährlich und kann daher uneingeschränkt - auch bei blühenden Unkräutern - eingesetzt werden.

Flüssiges Rasenherbizid, Inhalt: 500 ml
Wirkstoff: 70 g/l 2,4-D, 70 g/l MCPA, 42 g/l Mecoprop-P, 20 g/l Dicamba


Zulassungsnummer: 005747-63

Im Haus- und Kleingarten zulässig)

„Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig“

Welche Mittel sind erlaubt?

Privatpersonen dürfen nur Pflanzenschutzmittel anwenden, die mit den Hinweis „Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig“ gekennzeichnet sind. Über die Eignung entscheidet das BVL bei der Zulassung. Kriterien sind unter anderem Umwelt- und gesundheitliche Eigenschaften der Mittel, Art und Größe der Verpackung sowie die Darreichungsform. Wer sich über die zulässigen Mittel für Haus- und Kleingarten informieren möchte, findet in der Online-Datenbank des BVL (siehe „Weitere Informationen“) eine entsprechende Auswahlmöglichkeit.

Kauf

Pflanzenschutzmittel sollten nur im Fachhandel gekauft werden und nicht von zweifelhaften Anbietern. Besondere Vorsicht ist beim Kauf über das Internet geboten: Es besteht die Gefahr, Mittel zu erhalten, die für das Pflanzenschutzproblem untauglich sind oder deren Anwendung im Haus-und Kleingartenbereich nicht zulässig ist.
Beim Kauf sollte man sich ausführlich über den Umgang mit einem Pflanzenschutzmittel informieren lassen. Die Verkaufsstellen sind dazu gesetzlich verpflichtet. Vor dem Einkauf kann man sich beim örtlichen Pflanzenschutzdienst beraten lassen. Eine gute Empfehlung setzt eine möglichst genaue Beschreibung der Schadsymptome voraus. Das Mitbringen befallener Pflanzenteile kann hilfreichsein. Auch Alternativen zu der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind hier Thema. Wenn möglich, sollte das Pflanzenschutzmittel ausgewählt werden, das die günstigsten Eigenschaften im Hinblick auf den Gesundheitsschutz, Umweltschutz – einschließlich Bienenschutz und Nützlingsschutz – aufweist. Beim Kauf sind anwendungsfertige Produkte, z.B. in Sprühflaschen, zu bevorzugen, da sich hier ein Anmischender Spritzflüssigkeit und das Reinigen von Dosierhilfe und Spritze sowie der Umgang mit etwaigen Restmengen erübrigt. Grundsätzlich sollte keine größere Menge an Pflanzenschutzmittel gekauft werden, als für die aktuellbeabsichtigte Anwendung benötigt wird.

Anwendung

Die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten auch für Hobbygärtnerinnen und -gärtner. So dürfen Pflanzenschutzmittel nur für den Zweck angewendet werden, für den sie zugelassen wurden. Ein Mittel mit einer Zulassung nur für Zierpflanzen darf also keinesfalls an Obst oder Gemüse angewendet werden. Selbstverständlich sind alle Anwendungsbestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, z.B. Aufwandmenge, Anzahl der Anwendungen, Wartezeit bis zur Ernte und Vorschriften zum Bienen- oder Gewässerschutz. Die Bestimmungen sind dazu da, um schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf die Umwelt zu verhindern. Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Die gärtnerische Nutzung schließt Gehölze, Beete und Rasenflächen in Haus- und Kleingärten ein.
Die Anwendung auf anderen Flächen, z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Grundstückseinfahrten, Bürgersteigen, Treppenanlagen und Stellplätzen, ist verboten. Anwendungen dort stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeld geahndet werden können. Hinweise zur Unkrautbekämpfung auf solchen Flächen finden sich hier unter „Weitere Informationen“. Ebenfalls nicht angewendet werden durfen Pflanzenschutzmittel in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern.


Vor der Anwendung

In der Gebrauchsanleitung steht alles, was zur sicheren und vorschriftsmäßigen Anwendung nötig ist. Zu beachten sind Angaben zu persönlichen Schutzmaßnahmen, Dosierung und Wartezeit zwischen letzter Anwendung und Ernte. Vor der Anwendung sollte geprüft werden, ob die Wetterbedingungen geeignet sind: Spritzmittel sollten nicht angewendet werden, wenn Regen zu erwarten ist – sie würden sonst nicht genügend einwirken. Es sollte zudem möglichst windstill sein, damit keine Sprühnebel abdriften, und es sollte nicht über 25 °C warm werden.
Bei nicht anwendungsfertigen Pflanzenschutzmitteln muss die benötigte Menge sorgfältig angemischt werden. Um Restmengen zu vermeiden, ist genau zu berechnen, wie viel Spritz- oder Gießlösung gebraucht wird. Zudem darf je Flächeneinheit nicht mehr verwendet werden, als in der Gebrauchsanweisung angegeben ist. Überdosierungen nachdem Motto „Viel hilft viel“ können Schäden verursachen –nicht nur an der Umwelt und der eigenen Gesundheit, sondern auch an den zu schützenden Pflanzen.

Während der Anwendung

Zur Grundausstattung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gehören körperbedeckende Kleidung, festes Schuhwerk und Handschuhe sowie ggf. eine Schutzbrilleund eine Kopfbedeckung. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sollte man aufmerksam sein und dabei nicht essen, trinken oder rauchen. Sprühnebel darf nicht eingeatmet werden. Nur die tatsächlich befallenen Flächen und Pflanzen sind zubehandeln, benachbarte Bereiche sind auszusparen. Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in den Wasserkreis lauf gelangen. Deshalb ist Abstand zu halten zu Gewässern, aber auch zu befestigten Flächen sowie Wegen und Regenabflüssen.

Nach der Anwendung

Gartenspritzen und Gießkannen sollten mehrmals sorgfältig ausgespült und das Reinigungswasser ebenfalls auf den zuvor behandelten Flächen ausgebracht werden. Andernfalls könnten z.B. Reste eines Unkrautmittels bei der nächsten Verwendung der Spritze Pflanzen schädigen. Unbedeckte Hautpartien müssen nach Anwendung und nach der Reinigung der Geräte gründlich gewaschen werden. Mit Pflanzenschutzmittel verunreinigte Kleidung sollte umgehend gewechselt und gewaschen werden.

Lagerung und Entsorgung

Pflanzenschutzmittel sind immer in dicht verschlossener Originalverpackung in einem abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufzubewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z.B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden aus gespült. Je nach Verpackungsart können diese im Anschluss im Altpapier, der Wertstofftonne oder im Restmüll entsorgt werden.


 

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Datenblatt
Achtung! Gefahrengut! GHS07, GHS09
Lieferzeit 2-3 Tage
EAN 4260256469952
Hersteller Artikel Nr. 5638
Hersteller Dr. Stähler
Wirkstoffe 2,4-D, Dicamba, MCPA, Mecoprop-P
Anwendungshinweise

Anwendung

Zierpflanzenbau Rasen (Freiland)
Gegen zweikeimblättrige Unkräuter: 1 ml/m² gießen in 1 l Wasser/m² (entspricht 10 ml in 10 l Wasser für 10 m²),
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode, April bis September (5 oder mehr Laubblätter entfaltet bis Beginn der Blüte). Nicht im Ansaatjahr verwenden. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. pro Jahr. Allgemeine Dosierung: 0,1 %-ig, d.h. 1 ml auf 1 l Wasser reichen für 1 m². Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern (VV207).

Rasen (Freiland)
Gegen Zweikeimblättrige Unkräuter: 1 ml/m² spritzen in 100 ml Wasser/m² (entspricht 10 ml in 1 l Wasser für 10 m²) mit Spritzschirm, Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Herbst (5 oder mehr Laubblätter entfaltet bis Beginn der Blüte). Nicht im Ansaatjahr verwenden. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. pro Jahr. Allgemeine Dosierung: 1 %-ig, d.h. 10 ml auf 1 l Wasser reichen für 10 m². Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern (VV207).

Wirkungsspektrum

Gut bekämpfbar:
Ackersenf, Binsen, Breitwegerich, Brunelle/Braunelle, Echter Steinklee, Fingerkraut, Ehrenpreis, Gänsefuss, Gänseblümchen, Gartenschaumkraut, Gemeines Kreuzkraut, Gewöhnliches Ferkelkraut, Gewöhnlicher Hornklee*, Großer Sauerampfer, Gundermann, Hederich, Hirtentäschel, Hornkraut, Jakobskreuzkraut, Kleiner Sauerampfer, Klettenlabkraut, Knolliger Hahnenfuß, Kratzdistel, Kriechender Hahnenfuß, Löwenzahn, Melde, Mittlerer- und Spitz-Wegerich, Rainkohl, Sauerklee*, Schafgarbe, Vogelknöterich, Vogelmiere, (Weiß-)klee, Wicken, Wilde Möhre, Windenknöterich

Weniger gut bekämpfbar:
Giersch, Schachtelhalm, Bärenklau, Wiesenkerbel, Sauerklee

Nicht ausreichend bekämpfbar:
Gräser, Moose

Wirkungsmechanismus (WMO) nach HRAC: O

*Hinweis: Wirkung gegen Horn- und Sauerklee nicht immer sicher. Bei schwieriger Bekämpfung ist eine Aufkonzentration in der Gießbrühe auf 2 ml je l Wasser zu empfehlen und die Unkrautnester einzeln abzugießen. Dabei darauf achten, dass die gesamt zulässige Aufwandmenge von 1 ml/m² nicht überschritten wird. 

Pflanzenverträglichkeit Zier- und Sportrasen:
Auf einzelnen Grasvarietäten können im Ansaatjahr wegen der gegebenen Sortenvielfalt Unverträglichkeiten nicht ausgeschlossen werden. Daher darf Rasen Unkraut-Frei Super Dicotex erst ab dem ersten Standjahr eingesetzt werden.

Anwendungstechnik

Ansetzen der Spritzbrühe
Rasen: Unkraut-Frei Super Dicotex in der erforderlichen Menge (1 ml/m²) zur Hälfte des Gieß- bzw. Spritzwassers geben. Der Wasseraufwand im Gießverfahren beträgt 1 l/m², im Spritzverfahren 0,1 l/m². Ggf. Dosierbecher mit klarem Wasser nochmals ausspülen, Spülwasser in die Kanne geben. Mit der noch fehlenden Wassermenge auffüllen, Gieß-/Spritzbrühe gut umrühren.

Ausbringungstechnik
Gießen mit Giessrechen bzw. Gießbrause oder spritzen mit Spritzschirm auf gut entwickelten Unkräutern oder im Rosettenstadium.

Wichtige Hinweise:
Rasen Unkraut-Frei Super Dicotex sollte während der Wachstumsperiode bei wüchsigem Wetter (ab 15°C bis 25°C) und gut entwickeltem Blattwerk angewendet werden, wobei zur sicheren Wirkung auf eine gleichmäßige Verteilung zu achten ist. Nicht kurz nach dem Mähen anwenden (mindestens 5 Tage warten). Beim Einsatz von Rasen Unkraut-Frei Super Dicotex sollten die Blätter trocken sein und nach der Anwendung sollte es für einige Stunden (6 Stunden) trocken bleiben. Nicht mähen innerhalb 5 Tagen nach der Anwendung. Unkräuter wie z.B. Weißklee zeigen schon nach wenigen Tagen sichtbare Veränderungen. Bei anderen Unkräutern wie z.B. Ehrenpreis und Wegerich kann es mehrere Wochen dauern, bis das endgültige Bekämpfungsergebnis erreicht ist. Dennoch kann ca. 5 Tage nach der Anwendung von Rasen Unkraut-Frei Super Dicotex der nächste Rasenschnitt erfolgen. Nur auf Rasen anwenden: Vorsicht in der Nähe von breitblättrigen Zier- oder Kulturpflanzen, die nicht bekämpft und nicht mit dem Produkt in Kontakt kommen sollen. Rasen Unkraut-Frei Super Dicotex nicht im Ansaatjahr, sondern erst ab 1. Standjahr anwenden.

Reinigung
Gieß- bzw. Spritzgeräte nach Einsatz gründlich auf unversiegeltem Boden zunächst mit Wasser, dann mit Spülmittellösung reinigen. Reinigungswasser auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Keinesfalls eine ungereinigte Spritze weiterverwenden, um Kulturpflanzen zu behandeln (Schädigungsgefahr!).

Wartezeit Rasen:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Umweltverhalten

Bienen
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4) (NB6641).

Nützlinge
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft (NN130). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft (NN165).

Wasserpflanzen
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen (NW265).

Algen
Das Mittel ist giftig für Algen (NW262).

Gewässer/Grundwasser
Wasserschutzgebietsauflage: keine.
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW642). Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).

Lagerung Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren. 

Hinweise für sicheren Umgang

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten (SP001).

Anwenderschutz
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001). Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (SB110). Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SE110). Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen (SF190). Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt (SF243). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS110). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS2101). Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS610). Kennzeichnung GefStoffV R 43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S 23: Dampf/Aerosol nicht einatmen. S 24: Berührung mit der Haut vermeiden. S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 36/37: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen. S 46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S 51: Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden. S 57: Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. - SP001 Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.


Hersteller: Schopf Hygiene Bitterfeld GmbH & Co.KG, Elektronstrasse 8, 06749 Bitterfeld-Wolfen, DE, info@schopf-bitterfeld.de

Hersteller Info

Dr. Stähler ist die Garten-Apotheke für alle, die Wert auf höchste Qualität und Sicherheit im Bereich Garten legen. Als führender Anbieter von Pflege- und Pflanzenschutzprodukten können Sie sich auf eine reiche Auswahl an anwendungsfreundlichen Produkten verlassen, die wirksam und sicher sind.


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