Schneckenkorn M6 - Ködermittel gegen Nacktschnecken 300g
Das Schneckenkorn M6 von Dr. Stähler ist ein fein granuliertes Ködermittel gegen Nacktschnecken. Das Mittel kann bei Gemüse, Zierpflanzen und Erdbeeren angewendet werden. Auch bei Regen ist die Wirksamkeit sehr hoch. Für Igel, Regenwürmer und andere Nutztiere ist das Mittel nicht schädlich.
- fein granuliertes Ködermittel
- hohe Lockwirkung
- nicht schädlich für Igel und andere Nutztiere
Gebrauchsanweisung:
Gegen Nacktschnecken im Freiland an Kohlgemüse, Salat-Arten, Erdbeeren und Zierpflanzen 60 g / 100 m² im Köderverfahren zwischen die Kulturpflanzen streuen. Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome / Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen im Abstand von 7-21 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr. Die Aufwandsmenge entspricht ca. 20 Granulatkörnern je m².
In Kohlgemüse gilt: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern (VV207)
Anwendungstechnik:
Ausbringungstechnik: Ganulat gleichmäßig im Köderverfahren zwischen die Reihen streuen.
Wartezeit: Erdbeere, Kohlgemüse, Salat-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegatationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Zierplanzen: ohne Bedeutung (N)
Umweltverhalten:
Bienen: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3) (NB663)
Nützlinge: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft (NN1303). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Pardosa agrestis (Wolfsspinne) eingestuft (NN1303). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft (NN160). das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft (NN165). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft (NN166)
Gewässer/Grundwasser: Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen (NW466). Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§6 Absatz 2 PflSchG).
Zulassungsnummer: 033274-88
Zulassungsende: 31.12.2021 (Im Haus- und Kleingarten zulässig)
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