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Dr. Stähler Wühlmausköder Ratzia 250g - Wühlmaus-Gift Wühlmaus-Vernichter Dr. Stähler Köder

Dr. Stähler Wühlmausköder Ratzia 250g - Wühlmaus-Gift Wühlmaus-Vernichter Dr. Stähler Köder

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Wühlmausköder Ratzia 250g ist ein Fraßköder gegen Wühlmäuse.

Als Lockmittel fungieren Karottenwürfel, rodentizide Wirkung wird durch Zinkphosphid erreicht.

Anwendung / Ergiebigkeit Gemäß Verwendungsvorschrift auf der Packung verwenden.

Ausführung Fertigköder auf Karottenbasis mit 2,4% Zinkphosphid als Wirkstoff Inhaltsstoffe Zinkphosphid 2,4 %

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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Beschreibung

Dr. Stähler Wühlmausköder Ratzia 250 g

Maulwürfe dürfen mit dem Produkt nicht bekämpft werden.

Dr. Stähler Wühlmausköder RATZIA wirkt schnell und sicher gegen Wühlmäuse (auch Schermäuse genannt).

Wühlmausköder RATZIA vereint einen altbewährten Wirkstoff mit einem bewährten, gefriergetrockneten Köder auf Karottenbasis. Die Bodenfeuchtigkeit lässt den Köder aufquellen, der dann wie frische Karotten besonders attraktiv für Wühlmäuse ist. Aufgrund dieser Köderqualität ist eine ganzjährige Anwendung möglich. Zur Vermeidung von Risiken für Menschen und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendung: Wühlmausgänge an einigen Stellen öffnen. Mit Hilfe der Kappe Köder möglichst tief in die Gänge einlegen. Die Messzelle in der Kappe fasst 5 g. Köder verdeckt auslegen, Gangöffnung mit einem Grasbüschel, einer Steinplatte o. Ä. abdecken.

Zinkphosphid-Köder wie der Wühlmausköder Ratzia entfalten ihre Wirkung wie alle Gift-Köder dadurch, dass die Wühlmäuse aufgrund einer für sie attraktiven Köderform (z.B. hier Karotten) angelockt werden und den Köder fressen.

Die Wirkung entsteht, indem im Magen der Tiere Phosphorwasserstoff aus dem aufgenommenen Zinkphosphid freigesetzt wird. Dies geschieht nur aufgrund des sehr sauren Magenmilieus. Der Phosphorwasserstoff wird über den Verdauungstrakt der Schadnager resorbiert, gelangt in die Zellen und wirkt dort toxisch auf Vorgänge des Atmungs- und Energiestoffwechsels. Es erfolgt eine Blockierung des Atmungsenzyms und Schädigung der Mitochondrien. Dabei gelangt kein Phosphorwasserstoff in die Umwelt, da einerseits bei der oralen Aufnahme nur sehr geringe Mengen an Wirkstoff erforderlich sind, um die Nager abzutöten und außerdem der Phosphorwasserstoff im Gewebe der Tiere auch nach deren Tod zügig abgebaut wird.

Anwendungsbereiche: Wühlmäuse oder Schermäuse

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen.

Anwendungsbereich Anwendungsmenge Anwendungszeit Wartezeit

Gemüsekulturen (Freiland) 5 g/8-10 m Ganglänge bei Befall, ganzjährig (F)

Obstkulturen (Freiland) 5 g/8-10 m Ganglänge bei Befall, ganzjährig (F)

Zierpflanzenkulturen (Freiland) 5 g/8-10 m Ganglänge bei Befall, ganzjährig (N)

Weinrebe (Tafel- und Keltertraube) 5 g/8-10 m Ganglänge bei Befall, ganzjährig (F)

Wartezeit : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

Zusätzliche Hinweise zur Anwendung: Dr. Stähler Wühlmausköder RATZIA wirkt schnell und zuverlässig.

Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Wühlmausbefall erkennen Sie an den flachen Erdhaufen und den dicht unter der Erdoberfläche verlaufenden Gängen, die im Querschnitt hochoval (beim Maulwurf queroval) sind. Haustiere fernhalten, dafür sorgen, dass sie nicht an den Köder gelangen.

Kennzeichnungselemente

Kennzeichnungselemente gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)

  • Gefahrenbestimmende Stoffe für die Kennzeichnung: Zinkphosphid (Trizinkdiphosphid) Zinkoxid (Zinkmonoxid) Zinkphosphat (Trizink-bis(orthophosphat))
  • Gefahrenpiktogramme GHS07 GHS09
  • Signalwort : Achtung
  • Gefahrenhinweise
  • H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
  • H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

Zulassungsnummer: 033366-63

 

(Im Haus- und Kleingarten zulässig)

„Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig“

Welche Mittel sind erlaubt?

Privatpersonen dürfen nur Pflanzenschutzmittel anwenden,die mit den Hinweis„Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig“ gekennzeichnet sind. Über die Eignung entscheidet das BVL bei der Zulassung. Kriterien sind unter anderem Umwelt- und gesundheitliche Eigenschaften der Mittel, Art und Größe der Verpackung sowie die Darreichungsform.

Wer sich über die zulässigen Mittel für Haus- und Kleingarten informieren möchte, findet in der Online-Datenbank des BVL (siehe „Weitere Informationen“) eine entsprechende Auswahlmöglichkeit.

Kauf

Pflanzenschutzmittel sollten nur im Fachhandel gekauft werden und nicht von zweifelhaften Anbietern. Besondere Vorsicht ist beim Kauf über das Internet geboten: Es besteht die Gefahr, Mittel zu erhalten, die für das Pflanzenschutzproblem untauglich sind oder deren Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zulässig ist.

Beim Kauf sollte man sich ausführlich über den Umgang mit einem Pflanzenschutzmittel informieren lassen. Die Verkaufsstellen sind dazu gesetzlich verpflichtet. Vor dem Einkauf kann man sich beim örtlichen Pflanzenschutz dienst beraten lassen. Eine gute Empfehlung setzt eine möglichst genaue Beschreibung der Schadsymptome voraus. Das Mitbringen befallener Pflanzenteile kann hilfreich sein. Auch Alternativen zu der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind hier Thema. Wenn möglich, sollte das Pflanzenschutzmittel ausgewählt werden, das die günstigsten Eigenschaften im Hinblick auf den Gesundheitsschutz, Umweltschutz – einschließlich Bienenschutz und Nützlingsschutz aufweist.

Beim Kauf sind anwendungsfertige Produkte, z. B. in Sprühflaschen,zu bevorzugen, da sich hier ein Anmischen der Spritzflüssigkeit und das Reinigen von Dosierhilfe und Spritze sowie der Umgang mit etwaigen Restmengen erübrigt. Grundsätzlich sollte keine größere Menge an Pflanzenschutzmittel gekauft werden, als für die aktuell beabsichtigte Anwendung benötigt wird.

Anwendung

Die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten auch für Hobbygärtnerinnen und -gärtner. So dürfen Pflanzenschutzmittel nur für den Zweck angewendet werden, für den sie zugelassen wurden. Ein Mittel mit einer Zulassung nur für Zierpflanzen darf also keinesfalls an Obst oder Gemüse angewendet werden. Selbstverständlich sind alle Anwendungsbestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, z. B. Aufwandmenge, Anzahl der Anwendungen, Wartezeit bis zur Ernte und Vorschriften zum Bienen- oder Gewässerschutz.Die Bestimmungen sind dazu da, um schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf die Umwelt zu verhindern.

Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Die gärtnerische Nutzung schließt Gehölze, Beete und Rasenflächen in Haus- und Kleingärten ein.

Die Anwendung auf anderen Flächen, z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Grundstückseinfahrten, Bürgersteigen, Treppenanlagen und Stellplätzen, ist verboten. Anwendungen dort stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeld geahndet werden können.

Hinweise zur Unkrautbekämpfung auf solchen Flächen finden sich hier im Flyer unter „Weitere Informationen“. Ebenfalls nicht angewendet werden durfen Pflanzenschutzmittel in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern.̈

Vor der Anwendung

In der Gebrauchsanleitung steht alles, was zur sicheren und vorschriftsmäßigen Anwendung nötig ist. Zu beachten sind Angaben zu persönlichen Schutzmaßnahmen, Dosierung und Wartezeit zwischen letzter Anwendung und Ernte.

Vor der Anwendung sollte geprüft werden, ob die Wetterbedingungen geeignet sind: Spritzmittel sollten nicht angewendet werden, wenn Regen zu erwarten ist – sie würden sonst nicht genügend einwirken. Es sollte zudem möglichst windstill sein, damit keine Sprühnebel abdriften, und es sollte nicht über 25°C warm werden.

Bei nicht anwendungsfertigen Pflanzenschutzmitteln muss die benötigte Menge sorgfältig angemischt werden. Um Restmengen zu vermeiden, ist genau zu berechnen, wieviel Spritz- oder Gießlösung gebraucht wird. Zudem darf je Flächeneinheit nicht mehr verwendet werden, als in der Gebrauchsanweisung angegeben ist. Überdosierungen nach dem Motto „Viel hilft viel“ können Schäden verursachen – nicht nur an der Umwelt und der eigenen Gesundheit, sondern auch an den zu schützenden Pflanzen.

Während der Anwendung

Zur Grundausstattung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gehören körperbedeckende Kleidung, festes Schuhwerk und Handschuhe sowie ggf. eine Schutzbrille und eine Kopfbedeckung. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sollte man aufmerksam sein und dabei nicht essen, trinken oder rauchen. Sprühnebel darf nicht eingeatmet werden.

Nur die tatsächlich befallenen Flächen und Pflanzen sind zu behandeln, benachbarte Bereiche sind auszusparen. Pflan zenschutzmittel dürfen nicht in den Wasserkreislauf gelangen.Deshalb ist Abstand zu halten zu Gewässern, aber auch zu befestigten Flächen sowie Wegen und Regenabflüssen.

Nach der Anwendung

Gartenspritzen und Gießkannen sollten mehrmals sorgfältig ausgespült und das Reinigungswasser ebenfalls auf den zuvor behandelten Flächen ausgebracht werden. Andernfalls könnten z. B. Reste eines Unkrautmittels bei der nächsten Verwendung der Spritze Pflanzen schädigen.

Unbedeckte Hautpartien müssen nach Anwendung und nach der Reinigung der Geräte gründlich gewaschen werden. Mit Pflanzenschutzmittel verunreinigte Kleidung sollte umgehend gewechselt und gewaschen werden.

Lagerung und Entsorgung

Pflanzenschutzmittel sind immer in dicht verschlossener Originalverpackung in einem abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufzubewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden.

Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig.

Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen.

Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen.

Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Je nach Verpackungsart können diese im Anschluss im Altpapier, der Wertstofftonne oder im Restmüll entsorgt werden.

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Datenblatt
Achtung! Gefahrengut! GHS07, GHS09
Lieferzeit 2-3 Tage
EAN 4015574002370
Hersteller Artikel Nr. 6124
Hersteller Dr. Stähler
Material Karotten
Wirkstoffe Zinkphosphid
Pestizid Ja

Hersteller: Schopf Hygiene Bitterfeld GmbH & Co.KG, Elektronstrasse 8, 06749 Bitterfeld-Wolfen, DE, info@schopf-bitterfeld.de

Hersteller Info

Dr. Stähler ist die Garten-Apotheke für alle, die Wert auf höchste Qualität und Sicherheit im Bereich Garten legen. Als führender Anbieter von Pflege- und Pflanzenschutzprodukten können Sie sich auf eine reiche Auswahl an anwendungsfreundlichen Produkten verlassen, die wirksam und sicher sind.


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