Wühlmausgas-CC 250 g
Wirkungsweise:
WÜHLMAUSGAS CC ist ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel, dessen Wirksamkeit geprüft und nachgewiesen ist. Durch die Reaktion mit der Bodenfeuchtigkeit entstehen Gase, welche für die Tiere einen unerträglichen Geruch haben und sie zum Verlassen der befallenden Stellen veranlassen. Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
Anwendung:
Mit einem Suchstab das Gangsystem ausfindig machen. Durch vorsichtiges Öffnen der Erdgänge kann überprüft werden, ob die Gangsysteme bewohnt sind. Sind die Gänge nach ca. 1-2 Stunden wieder hergestellt oder mit Erde zugewühlt, sind Schädlinge vorhanden. Dann je Gang die gebrauchsfertigen Beutel einlegen.
Aufwandmenge:
5 g bei Wühlmäusen (entspricht 1 Beutel) oder 20 g bei Maulwürfen (entspricht 4 Beutel) pro Bau in den geöffneten Gang geben. Das Loch danach sofort mit einem passenden Gegenstand (Grasbüschel, Holz, Stein, Erde) abdecken aber nicht zutreten, damit das durch Bodenfeuchtigkeit entstehende Acetylengas die Gänge völlig durchdringen kann. Als Rückstand bildet sich nach Auflösung des Mittels unschädlicher Düngekalk.
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Anwendungsgebiet:
- Zur Vergrämung von Wühlmaus/ Schermaus und Maulwurf im Ackerbau sowie auf Wiesen und Weiden, im Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenbau. Im Freiland ganzjährig nach Befallsbeginn einsetzbar.
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild, deshalb immer tief und unzugänglich in die Gänge der zu bekämpfenden Tiere einbringen.
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung!
HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG:
An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan, ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges und ätzendes Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Grenzwerten auftritt. Die Packung bzw. Unterverpackung (Beutel) darf nur im Freien geöffnet werden und muss unbedingt in einem Arbeitsgang vollständig verbraucht werden. Das Mittel darf nur im freien Gelände angewendet werden, jedoch nicht unter Gebäuden und in deren Nähe, damit das Eindringen des entstehenden Gases in die Gebäude vermieden wird. Das Mittel nicht bei Regen, starkem Nebel oder stark durchfeuchteten Böden auslegen. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung (langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk) /Augenschutz/ Gesichtsschutz bei Ausbringung/ Handhabung des Mittels tragen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
- BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mittel mit trockenen Tuch entfernen und mit viel Wasser waschen.
- BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
- BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Für Kinder trotz kindergesicherten Verschluss unzugänglich aufbewahren. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
AUFBEWAHRUNG UND ENTSORGUNG:
Das Mittel ist stets trocken und nur in verschlossener Originalverpackung zu lagern und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind. Der Ort muss trocken und gut belüftet sein. Packungen nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen. Packungen mit eventuell anfallenden Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalie abgeben
Wirkstoff: 800 g/kg (80%) Calciumcarbid
Zulassungs-Nr.: 050425-71
Zulassungsende: 31.12.2026
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