Wühlmausgas-CC 250 g - Vergrämung von Maulwurf und Wühlmäusen
WÜHLMAUSGAS CC ist ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel, dessen Wirksamkeit geprüft und nachgewiesen ist.
Durch die Reaktion mit der Bodenfeuchtigkeit entstehen Gase, welche für die Tiere einen unerträglichen Geruch haben und sie zum Verlassen der befallenden Stellen veranlassen. Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
5 g bei Wühlmäusen (entspricht 1 Beutel) oder 20 g bei Maulwürfen (entspricht 4 Beutel) pro Bau in den geöffneten Gang geben. Das Loch danach sofort mit einem passenden Gegenstand (Grasbüschel, Holz, Stein, Erde) abdecken aber nicht zutreten, damit das durch Bodenfeuchtigkeit entstehende Acetylengas die Gänge völlig durchdringen kann. Als Rückstand bildet sich nach Auflösung des Mittels unschädlicher Düngekalk.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen:
Zur Vergrämung von Wühlmaus/ Schermaus und Maulwurf im Ackerbau sowie auf Wiesen und Weiden, im Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenbau. Im Freiland ganzjährig nach Befallsbeginn einsetzbar.
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild, deshalb immer tief und unzugänglich in die Gänge der zu bekämpfenden Tiere einbringen.
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung!
Hinweise für den sicheren Umgang:
An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan, ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges und ätzendes Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Grenzwerten auftritt. Die Packung bzw. Unterverpackung (Beutel) darf nur im Freien geöffnet werden und muss unbedingt in einem Arbeitsgang vollständig verbraucht werden. Das Mittel darf nur im freien Gelände angewendet werden, jedoch nicht unter Gebäuden und in deren Nähe, damit das Eindringen des entstehenden Gases in die Gebäude vermieden wird. Das Mittel nicht bei Regen, starkem Nebel oder stark durchfeuchteten Böden auslegen. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung (langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk) /Augenschutz/ Gesichtsschutz bei Ausbringung/ Handhabung des Mittels tragen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
- Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- Bei Kontakt mit der Haut: Mittel mit trockenen Tuch entfernen und mit viel Wasser waschen.
- Bei Verschlucken: Mund ausspülen. KeinErbrechen herbeiführen.
- Bei Exposition oder falls betroffen: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Für Kinder trotz kindergesicherten Verschluss unzugänglich aufbewahren. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
AUFBEWAHRUNG UND ENTSORGUNG:
Das Mittel ist stets trocken und nur in verschlossener Originalverpackung zu lagern und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind. Der Ort muss trocken und gut belüftet sein. Packungen nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen. Packungen mit eventuell anfallenden Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalie abgeben
Wirkstoff: 800 g/kg (80%) Calciumcarbid
Zulassungs-Nr.: 050425-71
Hinweis: UN1402
(Im Haus- und Kleingarten zulässig)
„Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig“
Welche Mittel sind erlaubt?
Privatpersonen dürfen nur Pflanzenschutzmittel anwenden, die mit den Hinweis „Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig“ gekennzeichnet sind. Über die Eignung entscheidet das BVL bei der Zulassung. Kriterien sind unter anderem Umwelt- und gesundheitliche Eigenschaften der Mittel, Art und Größe der Verpackung sowie die Darreichungsform. Wer sich über die zulässigen Mittel für Haus- und Kleingarten informieren möchte, findet in der Online-Datenbank des BVL (siehe „Weitere Informationen“) eine entsprechende Auswahlmöglichkeit.
Kauf
Pflanzenschutzmittel sollten nur im Fachhandel gekauft werden und nicht von zweifelhaften Anbietern. Besondere Vorsicht ist beim Kauf über das Internet geboten: Es besteht die Gefahr, Mittel zu erhalten, die für das Pflanzenschutzproblem untauglich sind oder deren Anwendung im Haus-und Kleingartenbereich nicht zulässig ist.
Beim Kauf sollte man sich ausführlich über den Umgang mit einem Pflanzenschutzmittel informieren lassen. Die Verkaufsstellen sind dazu gesetzlich verpflichtet. Vor dem Einkauf kann man sich beim örtlichen Pflanzenschutzdienst beraten lassen. Eine gute Empfehlung setzt eine möglichst genaue Beschreibung der Schadsymptome voraus. Das Mitbringen befallener Pflanzenteile kann hilfreichsein. Auch Alternativen zu der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind hier Thema. Wenn möglich, sollte das Pflanzenschutzmittel ausgewählt werden, das die günstigsten Eigenschaften im Hinblick auf den Gesundheitsschutz, Umweltschutz – einschließlich Bienenschutz und Nützlingsschutz – aufweist. Beim Kauf sind anwendungsfertige Produkte, z.B. in Sprühflaschen, zu bevorzugen, da sich hier ein Anmischender Spritzflüssigkeit und das Reinigen von Dosierhilfe und Spritze sowie der Umgang mit etwaigen Restmengen erübrigt. Grundsätzlich sollte keine größere Menge an Pflanzenschutzmittel gekauft werden, als für die aktuellbeabsichtigte Anwendung benötigt wird.
Anwendung
Die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten auch für Hobbygärtnerinnen und -gärtner. So dürfen Pflanzenschutzmittel nur für den Zweck angewendet werden, für den sie zugelassen wurden. Ein Mittel mit einer Zulassung nur für Zierpflanzen darf also keinesfalls an Obst oder Gemüse angewendet werden. Selbstverständlich sind alle Anwendungsbestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, z.B. Aufwandmenge, Anzahl der Anwendungen, Wartezeit bis zur Ernte und Vorschriften zum Bienen- oder Gewässerschutz. Die Bestimmungen sind dazu da, um schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf die Umwelt zu verhindern. Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Die gärtnerische Nutzung schließt Gehölze, Beete und Rasenflächen in Haus- und Kleingärten ein.
Die Anwendung auf anderen Flächen, z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Grundstückseinfahrten, Bürgersteigen, Treppenanlagen und Stellplätzen, ist verboten. Anwendungen dort stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeld geahndet werden können. Hinweise zur Unkrautbekämpfung auf solchen Flächen finden sich hier unter „Weitere Informationen“. Ebenfalls nicht angewendet werden durfen Pflanzenschutzmittel in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Vor der Anwendung
In der Gebrauchsanleitung steht alles, was zur sicheren und vorschriftsmäßigen Anwendung nötig ist. Zu beachten sind Angaben zu persönlichen Schutzmaßnahmen, Dosierung und Wartezeit zwischen letzter Anwendung und Ernte. Vor der Anwendung sollte geprüft werden, ob die Wetterbedingungen geeignet sind: Spritzmittel sollten nicht angewendet werden, wenn Regen zu erwarten ist – sie würden sonst nicht genügend einwirken. Es sollte zudem möglichst windstill sein, damit keine Sprühnebel abdriften, und es sollte nicht über 25 °C warm werden.
Bei nicht anwendungsfertigen Pflanzenschutzmitteln muss die benötigte Menge sorgfältig angemischt werden. Um Restmengen zu vermeiden, ist genau zu berechnen, wie viel Spritz- oder Gießlösung gebraucht wird. Zudem darf je Flächeneinheit nicht mehr verwendet werden, als in der Gebrauchsanweisung angegeben ist. Überdosierungen nachdem Motto „Viel hilft viel“ können Schäden verursachen –nicht nur an der Umwelt und der eigenen Gesundheit, sondern auch an den zu schützenden Pflanzen.
Während der Anwendung
Zur Grundausstattung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gehören körperbedeckende Kleidung, festes Schuhwerk und Handschuhe sowie ggf. eine Schutzbrilleund eine Kopfbedeckung. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sollte man aufmerksam sein und dabei nicht essen, trinken oder rauchen. Sprühnebel darf nicht eingeatmet werden. Nur die tatsächlich befallenen Flächen und Pflanzen sind zubehandeln, benachbarte Bereiche sind auszusparen. Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in den Wasserkreis lauf gelangen. Deshalb ist Abstand zu halten zu Gewässern, aber auch zu befestigten Flächen sowie Wegen und Regenabflüssen.
Nach der Anwendung
Gartenspritzen und Gießkannen sollten mehrmals sorgfältig ausgespült und das Reinigungswasser ebenfalls auf den zuvor behandelten Flächen ausgebracht werden. Andernfalls könnten z.B. Reste eines Unkrautmittels bei der nächsten Verwendung der Spritze Pflanzen schädigen. Unbedeckte Hautpartien müssen nach Anwendung und nach der Reinigung der Geräte gründlich gewaschen werden. Mit Pflanzenschutzmittel verunreinigte Kleidung sollte umgehend gewechselt und gewaschen werden.
Lagerung und Entsorgung
Pflanzenschutzmittel sind immer in dicht verschlossener Originalverpackung in einem abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufzubewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z.B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden aus gespült. Je nach Verpackungsart können diese im Anschluss im Altpapier, der Wertstofftonne oder im Restmüll entsorgt werden.
- Versand nur 5.95 € innerhalb Deutschlands
- Schneller Versand, viele Artikel auf Lager
- Kostenloser Versand ab 200€ innerhalb Deutschlands
- Professionelle Beratung per Mail oder Telefon
- Rechnungskauf möglich